Art. 102 AEUV im Lichte eines ökonomisch geprägten Prüfungsansatzes

Produktinformationen "Art. 102 AEUV im Lichte eines ökonomisch geprägten Prüfungsansatzes"
Der more economic approach stellt die bisherigen Vorgaben bei der Missbrauchsaufsicht nach Art. 102 AEUV grundlegend in Frage. Im Ergebnis hat sich diese ökonomische Neuausrichtung aber den Vorgaben des Rechts unterzuordnen und kann daher nur als punktuelle Ergänzung zum bisherigen Ansatz verstanden werden.