Produktinformationen "Der Aufsichtsrat"
Zum Werk Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden plakativ im DCGK festgehalten. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Geschäfte mit nahestehenden Personen bedürfen unter Umständen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Kommentar zum Aufsichtsrat richtet sich an die Praxis und fokussiert sich auf die für den Aufsichtsrat einschlägigen Vorschriften des AktG. Er erläutert deshalb nicht nur die §§ 95-116 AktG, sondern in der 2. Auflage zusätzlich die §§ 84, 87, 87a, 89, 90, 120a, 161, 162, 170-172, 314 sowie 394 und 395 AktG. Ergänzende Exkurse zum Kapitalmarktrecht in Bezug auf die Aufsichtsratstätigkeit, zum Bilanzrecht und zum Aufsichtsrat in öffentlichen Aktiengesellschaften runden den Kommentar ab. Die gesetzlichen Änderungen zB durch das ARUG II mit den Regelungen zur Erstellung von Vergütungssystem und Vergütungsbericht sowie zu den Related-Party-Transactions und durch das FüPoG II (Frauenquote) sind ebenso berücksichtigt wie Fragen zur Digitalisierung der Beschlussfassung oder zur D&O-Versicherung. Das Autorenteam aus Praktikerinnen und Praktikern schöpft aus der täglichen Erfahrung und garantiert somit eine detailreiche, praxisnahe Kommentierung ohne Vernachlässigung des wissenschaftlichen Anspruchs. Vorteile auf einen Blickmit vielen Details aus der Praxis der Aufsichtsratstätigkeitpraxisnahe Lösungen Zielgruppe Für Aufsichtsräte, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Gerichte.
ISBN: | 9783800668373 |
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Verlag: | Vahlen, Franz |
Auflage: | 2 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 1364 |
Produktart: | Gebunden |
Herausgeber: | Backhaus, Richard Tielmann, Jörgen |
Erscheinungsdatum: | 20.12.2022 |
Verlag: | Vahlen, Franz |
Untertitel: | §§ 84, 87, 87a, 89, 90, 95-116, 120a, 161, 162, 170-172, 314, 394, 395 AktG |
Schlagworte: | Arbeit Berichtspflichten Datenschutz Deutscher Corporate Governance Kodex ESG Haftung KI Künstliche Intelligenz Lieferketten Zusammenarbeit |