Produktinformationen "Der VorsorgePlaner"
Vorsorgeplaner Plus: Mehr als nur Patentienverfügung & TestamentMit dem Vorsorgeplaner Plus von Steuertipps haben Sie ein umfassendes und rechtssicheres Paket in der Hand, um für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod schon heute alle wichtigen Dinge zu regeln. Alle wichtigen Dokumente können hier ebenso aufbewahrt werden. Damit Sie in Ruhe bestimmen können, was Im Fall eines Unfalls, einer schweren Krankheit im Alter oder dem Todesfall geschehen soll. Für den Notfall & Krankheit im Alter vorsorgenAuch wenn es im Alltag weit weg scheint: Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden von uns ohne Ankündigung treffen. Unfall und Krankheit kann uns so sehr treffen, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich ist oder wir sogar gar keine Entscheidungen mehr für uns alleine treffen können.Um auf diese Fälle richtig vorbereitet zu sein, stellt der VorsorgePlaner Plus von Steuertipps alle Muster, Formulare und Checklisten zur Verfügung, damit Sie sich vorbereiten können.Sie sollten nicht nur regeln, wer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls für Sie Entscheidungen treffen soll und darf. Sie sollten Ihren Angehörigen oder Freunden, die im Notfall die Verantwortung übernehmen würden, die Aufgabe so leicht wie möglich machen. Dazu gehört auch eine Aufstellung aller Versicherungen, die Sie für den Notfall abgeschlossen haben, sowie eine Aufstellung der jeweiligen Ansprechpartner. Alle wichtigen Dokumente sollte Sie für den Notfall zusammengestellt haben.Achten Sie auch darauf, dass die Menschen, die sich um Sie kümmern sollen, die notwendigen Vollmachten zur Verfügung haben. Dazu zählen zum Beispiel eine gültige Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, eine Pflegeverfügung und eine Patientenverfügung.Auch die Entbindung von der Schweigepflicht für Ärzte gehört in einen Vorsorgeplaner hinein. Nur mit diesen rechtssicheren Dokumenten kann von Ihnen ausgewählte Person auch für Sie und in Ihrem Sinne handeln.Daher finden Sie in dem VorsorgePlaner Plus zu jedem Thema die passenden Formulare und Checklisten, damit Sie keine Angaben vergessen. Eine Auflistung der notwendigen Dokument finden Sie ebenfalls. Darüber hinaus gibt es immer einen Ratgeberteil, der Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen soll. Vorbereitet auf den Ernstfall: Risiko Krankheit im AlterAuch wenn wir nicht gerne darüber nachdenken, aber ab einem bestimmten Alter wird es immer wahrscheinlicher, dass uns eine Krankheit so schwer trifft, dass wir Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.Grundsätzlich besteht dieses Risiko auch für junge Erwachsene und Menschen, die in der Mitte des Lebens stehen, die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch, je älter man wird. Mit dem Alter kommen altersbedingte Krankheiten hinzu und es häufen sich die chronischen Erkrankungen. Für diesen Lebensabschnitt sollten Sie darüber nachdenken, welche Regelungen Sie sich im Fall einer schweren Krankheit wünschen. Wichtig ist festzulegen, wer sich um Sie kümmern soll, sollten Sie Betreuung oder Pflege brauchen.Reicht eine Betreuungsverfügung aus oder sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen?Wer ist die geeignete Person, die im schlimmsten Fall für Sie sorgen kann?Kann Ihr Ehepartner im Krankheitsfall die Pflege übernehmen, oder ist es sinnvoll eine Person außerhalb der Familie zu bestimmen? Leben Ihre Kinder oder andere Familienmitglieder in Ihrer Nähe? Unser VorsorgePlaner Plus geht in dem Ratgeber genau auf diese Fragen ein und gibt Ihnen Hilfestellungen. Machen Sie sich in gesunden Zeiten in Ruhe Gedanken um eine sinnvolle und sichere Regelung, damit in Ernstfall alle Angaben verfügbar sind und nach Ihren Vorstellungen gehandelt werden kann.Mit dem schriftlichen Festhalten Ihrer Wünsche und Vorstellungen machen Sie es Familienmitgliedern und Freunden sogar einfacher. Denn es entfällt ein Raten, was sich die Eltern denn gewünscht hätten und ob eine Entscheidung in ihrem Sinne gewesen wäre. Teilen Sie Ihrer Familie Ihre Vorstellungen so gut es geht schon heute mit: Der VorsorgePlaner Plus mit Checklisten, Formularen und Mustern macht Ihnen die Regelungen Ihrer Wünsche so einfach wie möglich.Formulare & Vorlagen für Patientenverfügung, Krankheit u. NachlassDer VorsorgePlaner Plus beinhaltet alle für Sie notwendigen Formulare und Vorlagen. Diese werden auf dem neuesten Stand gehalten und sind daher rechtssicher. Welche Verfügung oder Vollmacht für Ihre Situation sinnvoll und passend ist, können Sie mit dem Ratgeber des VorsorgePlaner Plus herausfinden und gleich regeln. In den folgenden Abschnitten können Sie lesen, welche Verfügung oder Vollmacht was regelt und wie Sie diese am besten erstellen. Patientenverfügung als fertiges Formular nach Anforderungen des BGHMit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wer für Sie entscheiden über medizinische Hilfen und Maßnahmen entscheiden soll, wenn Sie selbst diese Entscheidungen nicht mehr fällen können. Auch wenn im Zusammenhang mit der Patientenverfügung oft über lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen diskutiert wird, ist das nur ein Teil, der in der Patientenverfügung geregelt wird. Im Gegensatz zu anderen Verfügungen können Sie aber in der Patientenverfügung Ihren Willen dokumentieren, was mit Ihnen passieren soll. Wie Sie dies rechtssicher tun, zeigt Ihnen das Formular Patientenverfügung in unserem VorsorgePlaner Plus. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Patientenverfügung sind selbstverständlich in dem Formular umgesetzt.Vorsorgevollmacht - Vormundschaft im Pflegefall regelnSollten Sie nicht mehr im Stande sein, Entscheidungen für sich zu treffen, dann muss jemand die Entscheidungen für Sie treffen. Wollen Sie verhindern, dass das Amt jemanden für diese Aufgabe bestellt, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens auswählen und diese mit der Vormundschaft für Sie betrauen. Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung bestimmen Sie hier, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, aber nicht, wie diese Entscheidungen aussehen sollen.Der VorsorgePlaner Plus gibt Ihnen Vorlagen und Muster für die Vorsorgeverfügung. In einem Ratgeberteil können Sie Erklärungen zu allen relevanten Aspekten finden und erhalten dazu wichtige Tipps.  Unter anderem beantwortet der Ratgeber Fragen zur Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht, die Unterschiede zur Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung und zur Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht. Betreuungsverfügung – Entscheidungen über die Patientenverfügung hinausEine Betreuungsverfügung tritt erst in Kraft, wenn ein Gericht entscheidet, dass Ihr gesundheitlicher Zustand keine eigenen Entscheidungen mehr zulässt und jemand anderes die Entscheidungen für Sie treffen muss. Für diesen Fall können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer diese Person sein soll. Haben Sie keine Betreuungsverfügung oder eine andere Verfügung, dann sucht das Gericht eine aus seiner Sicht geeignete Person zur Betreuung aus. Gerade, wenn alterstypische Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz oder allgemeiner Verfall drohen, sollten Sie hier Vorsorge treffen und eine Regelung bereit liegen haben. Wie sich die Betreuungsverfügung von anderen Verfügungen unterscheidet, für wen sie in welcher Situation passend ist und wie sie rechtssicher geschrieben wird, stellt Ihnen der Ratgeber des VorsorgePlan Plus dar. Zusätzlich finden Sie das Formular Betreuungsverfügung und eine Checkliste, damit Sie bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung alle notwendigen Dinge beachten.Testament machen, Nachlass regeln – Die Vorsorge für den TodesfallAuch ein Testament können Sie in Ihrem VorsorgePlaner Plus mit aufnehmen. Sie können Ihren Nachlass ohne Notar regeln und so bestimmen, wer was und in welchem Umfang erbt. Wie Sie ein rechtssicheres Testament erstellen, ob das Berliner Testament eine für Sie sinnvolle und passende Variante darstellt und was Sie beachten sollten, können Sie mit den Checklisten des VorsorgePlanerPlus abgleichen.Mit Formularen und Mustern zum Nachlass verpassen Sie keinen Aspekt. Auch den digitalen Nachlass regelnWas für die Generation unserer Großeltern noch gar kein Thema war, ist schon mehrfach Grundlage von Auseinandersetzung vor Gericht gewesen.Wer darf wann Zugriff auf den E-Mail- oder Facebook-Account erhalten? Damit auch Ihre Angehörigen nicht erst vor Gericht klären müssen, dass sie Zugriff auf ein Konto in den Sozialen Medien bekommen, sollten Sie dies rechtzeitig klären. Zu den gängigsten sozialen Medien gehören Facebook, Twitter, Instagram und professionelle Netzwerke wie LinkedIn oder Xing.Aber nicht nur Social Media ist ein Thema des digitalen Nachlasses. Vergessen Sie nicht zu regeln, wer Zugriff auf E-Mail-Konten und eigene Webseiten haben darf und was damit passieren soll.Wie Sie die Zugriffe auf Ihre digitalen Konten in sozialen Medien in einem digitalen Nachlass regeln, können Sie ebenfalls im VorsorgePlaner Plus nachlesen. Eine Verfügung für den digitalen Nachlass finden Sie ebenso wie wichtige Hinweise und wertvolle Tipps.