Mindestlohn Kompakt: Praxisbrennpunkte und Gestaltungshinweise

Produktinformationen "Mindestlohn Kompakt: Praxisbrennpunkte und Gestaltungshinweise"
Pflichten des Steuerberaters Rechtsfolgen einer Mindestlohnunterschreitung Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung des MiLoG Lohnuntergrenzen Mindestlohn „je Zeitstunde“ Anrechenbarkeit von Lohnbestandteilen Geringfügig entlohnte Beschäftigte Dokumentationspflichten Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde durch das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 € brutto je Stunde eingeführt. Mit dem 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf Vorschlag der Mindestlohnkommission auf 8,84 € erhöht. Dies sieht allerdings nur auf den ersten Blick nach einer klaren und einfachen Regelung aus. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die das Gesetz selbst oft unbeantwortet lässt. Erst durch höchstrichterliche Rechtsprechung, wird in den Zweifelsfällen Rechtssicherheit erlangt werden können. In der langjährigen Zwischenzeit können sich Steuerberater und Anwälte in ihrer täglichen Praxis aber nicht vor den Fragen ihrer Mandanten verstecken und müssen trotz fehlender Rechtsklarheit Position beziehen. Bei der vorausschauenden Beratung muss daher der haftungsrechtliche Grundsatz des „sichersten Wegs“ besondere Aufmerksamkeit erfahren.