Sachverständigengutachten im Strafverfahren zur Glaubwürdigkeit und zur Schuldfähigkeit im Falle der Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden

Produktinformationen "Sachverständigengutachten im Strafverfahren zur Glaubwürdigkeit und zur Schuldfähigkeit im Falle der Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden"
Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten sind von großer Bedeutung. Willigt der zu Begutachtende ein, kann der Sachverständige diesen eingehend untersuchen. Versagt der zu Begutachtende die Einwilligung, muss der Sachverständige auf andere Weise vorgehen. Diese Art der Begutachtung beleuchtet die Arbeit, auch aus menschenrechtlicher Sicht.